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Bubolz & Bartsch
Steuerberatungsgesellschaft mbH
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Künstlersozialkasse
Hat Ihr Unternehmen schon einmal von der Künstlersozialkasse (KSK) gehört oder sind Sie bereits aufgefordert worden Beiträge zu zahlen?
Nein? Dann besteht für Sie schnellstmöglich Handlungsbedarf! Denn anders als weitläufig angenommen, sind nahezu fast alle Betriebe (nämlich jene, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen) abgabepflichtig!
Dazu gehören u.a, Verlage, Presseagenturen soweit diese für ihre unternehmerischen Zwecke tätig waren. Nicht dazu gehören die Aufwendungen für private Zwecke (z.B. Musikband zur Hochzeitsfeier). Ferner sind auch Aufwendungen an Musiker, Schauspieler, Bildhauer oder Maler, kreativ Tätige im Bereich der Werbung, Webdesigner, Layouter, Texter, Fotografen, Stylisten und Visagisten sozialabgabepflichtig.
Alle Unternehmen, die mit selbständigen Künstlern / Publizisten zusammenarbeiten und damit zum abgabepflichtigen Personenkreis gehören, müssen sich selbst und ohne besondere Aufforderung bei der KSK anmelden – es besteht eine gesetzliche Meldepflicht !!! Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, dem drohen hohe Nachzahlungen auf Basis von Schätzungen und Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
Der Gesetzgeber hat deshalb die Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung beauftragt, die Dunkelziffer ausfindig zu machen und Nachzahlungen einzufordern. Seit dem 1. Juli 2007 werden schrittweise rund 3,6 Millionen Betriebe aufgefordert, versäumte Zahlungen aus den letzten 5 Jahren nachzumelden!
Der Abgabesatz wird jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales per Verordnung festgesetzt und liegt aktuell bei 3,9 % des Künstlerentgeltes.
Lediglich die einmalige oder seltene, unbedeutende Inanspruchnahme z.B. von Design-Leistungen (einmaliger Entwurf eines Briefkopfes, Visitenkarten etc.) führt nicht zur Abgabenpflicht.
Reagieren Sie also sofort! Wir informieren Sie schnell und umfassend ob und für welche Leistungen Sozialabgaben an die KSK abgeführt werden müssten. Gern unterstützen wir Sie zukünftig bei der Überwachung Ihrer jährlichen in Anspruch genommenen künstlerischen Leistungen und bei der Berechnung der tatsächlichen Künstlerabgabe.
Ein kurzer Anruf genügt. Wir werden uns darum kümmern. Selbstverständlich können Sie die Meldungen auch selbst abgeben. Sie finden hier die notwendigen Formulare.
Erhebungsbogen Künstlersozialkasse
Jahresmeldung Künstlersozialkasse








