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Bubolz & Bartsch
Steuerberatungsgesellschaft mbH
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Änderungen mit Beginn 2011
Lohnsteuerkarte: Die farbige Lohnsteuerkarte aus Papier hat ausgedient. Die entsprechenden Daten werden künftig elektronisch verwaltet. Für 2011 gilt eine Übergangsfrist. Die Lohnsteuerkarte aus Papier für 2010 gilt auch im neuen Jahr. Sämtliche darin enthaltenen Angaben müssen vom Arbeitgeber berücksichtigt werden. Erst von 2012 an übernimmt der Computer die Datenverwaltung vollständig.
Saisonarbeiter: Zum 1. Mai 2011 tritt die Arbeitnehmerfreizügigkeit für alle Staatsbürger aus jenen Ländern ein, die 2004 der Europäischen Union beigetreten sind. Im Gastgewerbe wird das bereits zum 1. Januar der Fall sein. Beschäftigte aus Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen dürfen dann auch ohne Arbeitsgenehmigung dauerhaft in Deutschland beschäftigt werden. Die früher oft unsägliche „Eurokratie" entfällt.
Altersvorsorge: Arbeitnehmer können auch 2011 wieder einen höheren Anteil ihrer Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgabe vom steuerpflichtigen Einkommen absetzen. Für 2011 sind 72 Prozent statt bisher 70 Prozent der Einzahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 14.400 Euro absetzbar. Allerdings wird bei Arbeitnehmern der Arbeitgeberanteil zunächst als Beitrag mit erfasst, davon wird ein Anteil von 72 Prozent angesetzt und dann in voller Höhe wieder abgezogen. Unterm Strich verbleibt ein absetzbarer Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung von 44 Prozent in 2011.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Von 920 auf 1000 Euro jährlich steigt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag zum 1. Januar 2011. Die betroffenen Arbeitnehmer mit Werbungskosten in diesem 80-Euro-Rahmen brauchen ihre Aufwendungen dem Finanzamt nicht mehr durch Belege nachzuweisen.
Arbeitszimmer zu Hause: Vor drei Jahren wurden die meisten Nutzer eines häuslichen Arbeitszimmers von dessen steuerlichen Berücksichtigung ausgeschlossen, was vom Bundesverfassungsgericht jedenfalls in dieser generellen Form gekippt worden ist. Der Gesetzgeber hat nun nachgebessert: Jetzt können wieder bis zu 1250 Euro pauschal geltend gemacht werden (neben dem dienstlich benutzten Material und dem Mobiliar). Bedingung: Für die betriebliche oder - bei Arbeitnehmern - berufliche Tätigkeit steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung,
Behinderten-Parkausweis: Die vor 2011 ausgestellten Parkausweise für Behinderte werden ungültig. Ab 2011 ist das Parken auf Behindertenparkplätzen nur noch mit dem EU-Parkausweis erlaubt. Beantragt wird er bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde.
Bußgelder aus EU-Ausland: An sich schon in Kraft - aber erst 2011 wird es ernst: Im ganzen EU-Ausland begangene Verkehrsverstöße können auch in Deutschland geahndet werden. Das gilt für Bußgelder ab 70 Euro - inklusive der auf das „Knöllchen" entfallenden Verfahrensgebühren, so dass auch für ein 50 Euro-Vergehen, begangen in Spanien, in Deutschland abkassiert werden kann.
Entfernungspauschale: Nutzt ein Arbeitnehmer die Wege zur Arbeitsstelle und zurück abwechselnd mit öffentlichen Verkehrsmitteln und einem Pkw, so hat er dem Finanzamt eine tageweise Gegenüberstellung zu liefern, da die Fahrkarten für Bus oder Bahn steuerlich anders berücksichtigt werden als der auf andere Weise zurückgelegte Weg, für den 30 Cent pro Entfernungskilometer angesetzt werden. Künftig ist nur noch eine Jahresrechnung erforderlich.
Kfz-Steuerbefreiung: Die Befreiung von der Kfz-Steuer für Neufahrzeuge, die die Euro-5 oder Euro-6-Norm erfüllen, entfällt vom 1. Januar 2011 an. Für Autos mit Dieselmotor, die die EuRO-6-Norm erfüllen und nach 2010 zugelassen wurden, gibt es eine befristete Steuerbefreiung von 150 Euro jährlich - befristet auf drei Jahre.
Kindergeld: Für volljährige Kinder, die sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden, „korrigiert" der Gesetzgeber eine Ungerechtigkeit, die er selbst verursachte und die vor kurzem auch durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde: Nur ein Cent mehr an eigenen Einkünften der Kinder als 8004 Euro pro Jahr kostet ihre Eltern im Jahr 2010 noch das Kindergeld in Höhe von bis zu 215 Euro pro Kind (je nach Zahl der Kinder in der Familie). Das ergibt Jahresbeträge von 2208 Euro bis 2585 Euro. Ab 2011 entfallen der Einkommensnachweis und damit die „Fallbeilfolge" des bisherigen Rechts.
Private Krankenversicherung: Gut verdienende Arbeitnehmer, die gesetzlich krankenversichert sind, konnten bisher in die private Krankenversicherung wechseln, wenn sie drei Jahre hintereinander mehr verdienten als die so genannte Versicherungspflichtgrenze (im Jahr 2010: 49.950 Euro = 4162,50 Euro im Monatsdurchschnitt). Vom 1. Januar 2011 an gilt wieder die frühere Regelung, nach der es ausreicht, wenigstens ein Jahr lang mehr als den Grenzwert verdient zu haben. Und dies kann von den Betroffenen bereits ab Januar 2011 genutzt werden.
Sozialversicherung: Für Sozialabgaben gelten ab 2011 neue Bemessungsgrenzen: In der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt sie von 3750 Euro auf 3712,50 Euro pro Monat. Die Versicherungspflichtgrenze beträgt nur noch 4125 statt 4162,50 Euro. Entsprechendes gilt in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Das gilt im gesamten Bundesgebiet. In der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt die Beitragsbemessungsgrenze im Westen mit 5500 Euro monatlich gleich. Im Osten steigt sie von 4650 auf 4800 Euro pro Monat, so dass der „Abstand" zum Westen nur noch 700 Euro beträgt. Entsprechendes gilt für die Arbeitslosenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt bundesweit der Beitragssatz von 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent des Bruttoverdienstes. Die Erhöhung betrifft ausschließlich die Arbeitnehmer, die nunmehr 8,2 Prozent ihres Verdienstes als Beitrag zu berappen haben, die Arbeitgeber tragen unverändert 7,3 Prozent. Da die Beitragsbemessungsgrenze allerdings sinkt, hält sich die Beitragsmehrbelastung in Grenzen,
Steuererklärung: Arbeitnehmer sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Einkommensteuererklärung wahiweise nur noch alle zwei Jahre beim Finanzamt einzureichen. Dadurch können sie vermeiden, sich in jedem Jahr erneut mit dem Steuerrecht auseinandersetzen zu müssen, so das Bundesfinanzministerium. An das einmal ausgeübte Wahlrecht sind die Steuerzahler nicht gebunden: Sie können jederzeit zum Jahresrhythmus zurückkehren.
Elektronische Bilanz: Wegen der Kritik aus der Wiilschaft wird das Vorhaben der digiLalen Bilanz (E-Bilanz) au\ Wirtschaftsjahre verschoben, die nach dem 31 12 2011 beginnen. Dabei soll auch der bislang kritisierte Datenumfang überprüft werden.
Verbindliche Auskünfte: Unternehmer, die vom Finanzamt eine "verbindliche Auskunft" haben möchten, müssen dafür bezahlen. Und dies unabhängig davon, ob es um kleinere Investitionen geht oder um Millionenwerte, bei denen der Steuerzahler Planungssicherheit haben möchte. Die ab 2011 vorgesehene Neuregelung beschränkt die Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte , auf wesentliche und aufwändige Fälle". Dazu ist eine Bagatellgrenze in Höhe von 10.000 Euro eingeführt worden - gemessen an der Höhe des Gegenstandswertes.
Tabaksteuer: Die Steuer für eine Schachtel Zigaretten wird bis 2015 jährlich um etwa vier bis acht Cent angehoben. Damit wird eine Packung mit 19 Zigaretten gängiger Marken bald mehr als fünf Euro kosten.
Künstlersozialkasse: Der Abgabesatz (für die Künstlersozialkasse liegt im Jahr 2011 unverändert bei 3,9 Prozent. Bezahlen muss diesen Satz, wer selbstständige Künstler engagiert. Tut er das nicht und wird er bei einer Nachprüfung ertappt, kann das teuer werden (www kuenstlersozialkasse.de)
Dienstreiseabrechnungen: Insbesondere der Ersatz von Mahlzeiten auf Dienstreisen wird einfacher: Für den steuerfreien Ersatz unter Ansatz der Sachbezugswerte wurden die Anforderungen erheblich reduziert, teilweise bereits rückwirkend zum 1.1. 2010.
Verlagerung der Buchführung ins Ausland: Die Verlagerung ist nunmehr auch in Drittstaaten möglich. Voraussetzung ist, dass der Datenzugriff in vollem Umfang möglich ist, der Steuerpflichtige keine Mitwirkungspflichten verletzt hat und die Besteuerung nicht beeinträchtigt wird. Eine Zustimmung zum Datenzugriff durch den Staat, in den verlagert wird, ist nicht mehr nötig.
Investitionsabzugsbetrag: Krisenbedingt wurden die Anforderungen, die Unternehmen erfüllen müssen, um in den Gc-nuss der Vergünstigungen zu kommen, herunte-geschraubt. Ab 2011 gelten nun wieder die Schwellenwerte von maximal 235.000 Euro Eigenkapilal bzw. 200.000 Euro Jahresgewinn.
Bankautomaten: Geld abheben an Automaten fremder Banken kann teuer sein. Ab dem 15. Januar 2011 können Verbrau-dier aber zumindest sofort erkennen, wie hoch die Gebühren dafür sind Der Betrag wird dann bei der Abhebung angezeigt.








